Reisesicherheit und Regeln
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Ihre Sicherheit steht für uns an erster Stelle. Aus diesem Grund bitten wir Sie, bei der Fahrt mit Tofana – Freccia nel Cielo einige einfache Regeln einzuhalten.
Befolgen Sie im Sinne der Sicherheit und der ordnungsgemäßen Abwicklung des Dienstes bitte allfällige Anweisungen des Personals und beachten Sie folgende Bestimmungen für den Betrieb und die Benutzung der Seilbahnen:
- Begünstigen Sie die ordnungsgemäße Abwicklung des Dienstes
- Verhalten Sie sich so, dass Sie keine Personen gefährden oder Schäden anrichten
- Betreten Sie Stationen oder Kabinen nur im Beisein des Personals
- Berühren oder bedienen Sie keine Sicherheits- und Meldevorrichtungen
- Verursachen Sie keinerlei Schwanken der Kabine
- Nehmen Sie während der Fahrt die korrekte Position ein
- Verursachen Sie keine Schäden an Kabinen und Stationen
- Werfen Sie keine Gegenstände aus der Kabine
- Das Rauchen ist während der Fahrt verboten
Vom Dienst ausgeschlossen sind offensichtlich betrunkene oder in einem anormalen psychischen und/oder physischen Zustand befindliche Personen sowie Passagiere, die unzureichend gegen die klimatischen Umgebungsbedingungen geschützt sind oder Gegenstände mit sich führen, die das Einsteigen in die Kabine verhindern oder in jedem Fall die Sicherheit der Anlage und der übrigen Passagiere gefährden können.
Um den Dienst in Anspruch nehmen zu können, müssen alle Passagiere im Besitz eines Fahrscheins sein, der nach den vorgesehenen Verfahren für Entwerter und Zählgeräte zu verwenden ist. Der Fahrschein gilt für den Transport von Skiern und einem kleinen, maximal 10 kg schweren Gepäckstück, das keine gefährlichen (explosiven, giftigen, umweltschädlichen usw.) Stoffe enthält.
Große und mittelgroße Hunde müssen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Dasselbe gilt auch für kleine Hunde, die am Arm mitgeführt werden. Die Besitzer müssen ihre Tiere jederzeit unter Kontrolle haben und haften vollumfänglich für sie (Dekret des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr vom 11. Mai 2017).
Alle Passagiere müssen die von der zuständigen Behörde und der Geschäftsleitung des Anlagenkonzessionärs erlassenen und in den Stationen und Kabinen ausgehängten Vorschriften zum ordnungsgemäßen Betrieb sowie alle weiteren Anweisungen des Anlagenpersonals zur Vermeidung von Unfällen einhalten.
Ist infolge eines Anlagenstillstands ein Rettungseingriff erforderlich, haben die Passagiere den Anweisungen des Anlagenpersonals Folge zu leisten. Jegliche Eigeninitiative ist zu vermeiden, selbst wenn sie aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt scheinen mag.
Die Passagiere haften für die Folgen bei Missachtung jeder einzelnen der oben genannten Vorschriften.